Mitgliederversammlung Nord am 28.10.23 mit dem Vortrag

 

Den gutbesuchten Vortrag des Arztes und Buchautors Dr. F. Graf

"Das Impfthema nach der Pandemie - eine kritische Analyse" veranstaltete der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. am heutigen Samstag in Barnstorf.

 

Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Graf für die interessante Analyse.

Vortrag Dr. F. Graf am 28.10.2023

"Das Impfthema nach der Pandemie - eine kritische Analyse"

Am 28.10.2023 um 14:00 Uhr hält Dr. Friedrich P. Graf im

Hotel Roshop, Am Markt 6 in 49406 Barnstorf den Vortrag:

Das Impfthema nach der Pandemie - eine kritische Analyse.

Zu diesem Vortrag sind auch Gäste eingeladen.

Der Unkostenbeitrag beträgt 20€. Bitte um verbindliche Voranmeldung bei

Frau Andrea Stenzel Tel: 04245 9623093

Mitgliederversammlung Süd am 22.4.23 mit Vortrag

Am 22.4.2023 hält Dr. Friedrich P. Graf, Arzt und Autor der Bücher "Die Impfentscheidung" und "Nicht impfen - was dann?" zur Thematik "Das Impfthema nach der Pandemie - eine kritische Analyse" einen Vortrag mit anschließender Fragerunde in Viernheim. Voranmeldung notwendig.

13. Stuttgarter Impfsymposium vom 19.-21.Mai 2023

13.Stuttgarter Impfsymposium
1 Jahr nach Corona: Was vom Impfen übrig bleibt
Anbei das vorläufige Programm des vom 19. - 21. Mai 2023 in der FILharmonie Filderstadt geplanten Symposiums.
13. Stuttgarter Impfsymposium 2023.pdf
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News 1/23 Unbezahlte Freistellung rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Dresden hat in einem Urteil (Az 4 Ca 688/22) vom 11. Januar 2023 die unbezahlte Freistellung einer Köchin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft.
Die Frau hatte keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt und wurde daraufhin suspendiert und erhielt bis Jahresende keinen Lohn.
Die Richter urteilten, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, der Frau das Geld nachzuzahlen, und sprachen ihr zusätzlich eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.
Das Gericht entschied, dass das Gesetz eine Unterscheidung zwischen bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen bei der Impfpflicht vorsieht und der Arbeitgeber die Frau nicht unbezahlt freistellen durfte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist für Rechtsmittel läuft bis Ende Februar 2023. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken gegen das Corona-Virus ist Ende 2022 ausgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel  „Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig“ auf Haufe.de.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/unbezahlte-freistellung-ungeimpfter-war-rechtswidrig_218_587744.html

 

 

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