Bundesverein Impfgeschädigter e.V.
Selbsthilfe impfgeschädigter Personen
und ihrer Familien
Selbsthilfe impfgeschädigter Personen
und ihrer Familien
1. Melden Sie Ihren Verdacht dem impfenden Arzt, dem zuständigen Gesundheitsamt und/oder dem Landesversorgungsamtes Ihres Bundeslandes. Diesem ist bereits Genüge getan, sofern Sie an entsprechende Stellen schriftlich mitteilen, dass Sie einen Impfschaden vermuten und diesen überprüfen lassen möchten.
2. Schreiben Sie alle Reaktionen auf, die Sie im Zusammenhang einer Impfung sehen.
3. Sichern Sie Ihr Impfbuch/-Pass, eventuelle Arztbriefe, Krankenhausberichte.
4. Sofern Sie Zeugen für Reaktionen haben, sollen diese ihre Beobachtungen auch aufschreiben.
5. Führen Sie Tagebuch. Alles was nicht wie immer ist, könnte wichtig sein. Wichtig ist immer der zeitliche Zusammenhang.
6. Optional: Melden Sie die unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) zusätzlich dem Paul-Ehrlich-Institut. Online verfügbar unter:
Die folgenden Punkte werden dort abgefragt:
Hinweis:
Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.
Ebenfalls nehmen wir Abstand von den Inhalten der von uns bereit gestellten Informationen wie Links, Literatur usw. Die Betreiber/Autoren sind für deren Inhalte und die Veröffentlichung selbst verantwortlich.