Bundesverein Impfgeschädigter e.V.
NEWS
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Am 28.10.2023 um 14:00 Uhr hält Dr. Friedrich P. Graf im
Hotel Roshop, Am Markt 6 in 49406 Barnstorf den Vortrag:
Das Impfthema nach der Pandemie - eine kritische Analyse.
Zu diesem Vortrag sind auch Gäste eingeladen.
Der Unkostenbeitrag beträgt 20€. Bitte um verbindliche Voranmeldung bei
Frau Andrea Stenzel Tel: 04245 9623093
Am 22.4.2023 hält Dr. Friedrich P. Graf, Arzt und Autor der Bücher "Die Impfentscheidung" und "Nicht impfen - was dann?" zur Thematik "Das Impfthema nach der Pandemie - eine kritische Analyse" einen Vortrag mit anschließender Fragerunde in Viernheim. Voranmeldung notwendig.
Das Arbeitsgericht Dresden hat in einem Urteil (Az 4 Ca 688/22) vom 11. Januar 2023 die unbezahlte Freistellung einer Köchin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig
eingestuft.
Die Frau hatte keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt und wurde daraufhin suspendiert und erhielt bis Jahresende keinen Lohn.
Die Richter urteilten, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, der Frau das Geld nachzuzahlen, und sprachen ihr zusätzlich eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.
Das Gericht entschied, dass das Gesetz eine Unterscheidung zwischen bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen bei der Impfpflicht vorsieht und der Arbeitgeber die Frau nicht unbezahlt
freistellen durfte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist für Rechtsmittel läuft bis Ende Februar 2023. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken gegen das Corona-Virus ist Ende 2022
ausgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel „Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig“ auf Haufe.de.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/unbezahlte-freistellung-ungeimpfter-war-rechtswidrig_218_587744.html
Das Arbeitsgericht Dresden hat in einem Urteil (Az 4 Ca 688/22) vom 11. Januar 2023 die unbezahlte Freistellung einer Köchin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig
eingestuft.
Die Frau hatte keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt und wurde daraufhin suspendiert und erhielt bis Jahresende keinen Lohn.
Die Richter urteilten, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, der Frau das Geld nachzuzahlen, und sprachen ihr zusätzlich eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.
Das Gericht entschied, dass das Gesetz eine Unterscheidung zwischen bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen bei der Impfpflicht vorsieht und der Arbeitgeber die Frau nicht unbezahlt
freistellen durfte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist für Rechtsmittel läuft bis Ende Februar 2023. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken gegen das Corona-Virus ist Ende 2022
ausgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel „Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig“ auf Haufe.de.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/unbezahlte-freistellung-ungeimpfter-war-rechtswidrig_218_587744.html
Die Termine für den Stammtisch Saarland finden Sie: Termine 23 Saarland
Die Termine für den Stammtisch Hessen finden Sie: Termine 23 Hessen
Die Termine für den Stammtisch Niedersachsen finden Sie: Termine 23 Niedersachen
Die Termine für den Stammtisch Bayern finden Sie: Termine 23 Bayern
Hinweis:
Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.
Ebenfalls nehmen wir Abstand von den Inhalten der von uns bereit gestellten Informationen wie Links, Literatur usw. Die Betreiber/Autoren sind für deren Inhalte und die Veröffentlichung selbst verantwortlich.