Bundesverein Impfgeschädigter e.V.
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Das Arbeitsgericht Dresden hat in einem Urteil (Az 4 Ca 688/22) vom 11. Januar 2023 die unbezahlte Freistellung einer Köchin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig
eingestuft.
Die Frau hatte keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt und wurde daraufhin suspendiert und erhielt bis Jahresende keinen Lohn.
Die Richter urteilten, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, der Frau das Geld nachzuzahlen, und sprachen ihr zusätzlich eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.
Das Gericht entschied, dass das Gesetz eine Unterscheidung zwischen bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen bei der Impfpflicht vorsieht und der Arbeitgeber die Frau nicht unbezahlt
freistellen durfte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist für Rechtsmittel läuft bis Ende Februar 2023. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken gegen das Corona-Virus ist Ende 2022
ausgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel „Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig“ auf Haufe.de.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/unbezahlte-freistellung-ungeimpfter-war-rechtswidrig_218_587744.html
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Hinweis:
Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.
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