Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

Selbsthilfe impfgeschädigter Personen

und ihrer Familien

NEWS

NEWS 27.09.2021

Seit dem 27.09.2021 ist die Geschäftsstelle in Lebach erreichbar

und an folgenden Tagen und Zeiten geöffnet:

 

Montag       von 08:30 bis 16:30 Uhr

Mittwoch     von 08:30 bis 16:30 Uhr

Freitag        von 08:30 bis 16:30 Uhr

Es werden Frau Ramona Gerlinger und Herr Denis Schmidt vor Ort Ihre Fragen beantworten und Ihnen in Ihrem Verfahren zur Seite stehen.

 

 Saarbrückerstr. 40

 66822 Lebach

 

Tel:  06881 595 2263

Fax: 06881 595 3024

NEWS 04.08.2021

Demnächst eröffnen wir unsere neue Geschäftsstelle im Saarland im Ort 66822 Lebach. Über Geschäftszeiten werden wir gesondert berichten und diese auch lokal in den umliegenden Stadtanzeiger veröffentlichen. 

NEWS 12.04.2021

Immer wieder erreichen uns Anrufe oder man liest es in verschiedenen Foren, dass die Betroffenen wenig Wissen darüber haben, wie Impfschäden zu beantragen sind oder wie das Verfahren so abläuft. Daher haben wir anbei eine PDF erstellt, die das Prozedere enthält. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Impfschadensverfahren.pdf
PDF-Dokument [173.2 KB]

NEWS 11.02.2021

Da der Ausschluss mehrerer Mitglieder unseres Vereins aus der Behindertenwerkstatt/Tagesförderstätte durch den Leistungserbringer drohte, weil sie eine Befreiung der obligatorischen Maske vorlegten, sich gegen die permanenten freiwilligen Testungen auf Corona entschieden haben, sowie angekündigt, dass aus nachvollziehbaren Gründen eine Teilnahme an der freiwilligen Impfung gegen Covid-19 nicht erfolgen wird, haben wir uns entschlossen, diese Fragestellung auf Landes- wie auf Bundesebene klären zu lassen. 


Bei allen Betroffenen von anerkannten Impfschäden und denjenigen in Anerkennungsverfahren ist es ein bekanntes Problem, dass immer wieder Vorladungen zu Impfungen erfolgen oder beim Arzt darüber diskutiert wird. Daher haben wir gleichzeitig eine Anfrage auf eine Art Befreiungsbescheinigung für weitere Impfungen für beide Gruppen gestellt. Denn mit dem Masernschutzgesetz sind auch Impfgeschädigte nicht ausgenommen, sofern keine medizinische Befreiung vorliegt und Ärzte stellen diese eben nicht aus. Ebenso sind Geschwister und Familienangehörige davon betroffen. Haben Kinder/Erwachsene aber schon auf vorherige Impfungen reagiert, so kann mit jeder weiteren Impfung ein erneuter Schaden auftreten oder bestehende verschlimmert werden. Da sich weder Gesundheitsamt noch Landesamt dieser Anfrage zuständig fühlten, bot es sich an, dies zusätzlich mit anzufragen.

 

Sobald von der Landes- oder Bundesebene Antwortschreiben eingehen, werden wir diese hier veröffentlichen. 

Eilanfrage an das Landesministerium für Soziales Saarbrücken
Anfrage Landesministerium für Soziales O[...]
PDF-Dokument [107.5 KB]
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