Bundesverein Impfgeschädigter e.V.
Selbsthilfe impfgeschädigter Personen
und ihrer Familien
Selbsthilfe impfgeschädigter Personen
und ihrer Familien
NEWS
NEWS 27.09.2021
NEWS 04.08.2021
Demnächst eröffnen wir unsere neue Geschäftsstelle im Saarland im Ort 66822 Lebach. Über Geschäftszeiten werden wir gesondert berichten und diese auch lokal in den umliegenden Stadtanzeiger veröffentlichen.
NEWS 12.04.2021
Immer wieder erreichen uns Anrufe oder man liest es in verschiedenen Foren, dass die Betroffenen wenig Wissen darüber haben, wie Impfschäden zu beantragen sind oder wie das Verfahren so abläuft. Daher haben wir anbei eine PDF erstellt, die das Prozedere enthält. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
NEWS 11.02.2021
Da der Ausschluss mehrerer Mitglieder unseres Vereins aus der Behindertenwerkstatt/Tagesförderstätte durch den Leistungserbringer drohte, weil sie eine Befreiung der obligatorischen Maske vorlegten, sich gegen die permanenten freiwilligen Testungen auf Corona entschieden haben, sowie angekündigt, dass aus nachvollziehbaren Gründen eine Teilnahme an der freiwilligen Impfung gegen Covid-19 nicht erfolgen wird, haben wir uns entschlossen, diese Fragestellung auf Landes- wie auf Bundesebene klären zu lassen.
Bei allen Betroffenen von anerkannten Impfschäden und denjenigen in Anerkennungsverfahren ist es ein bekanntes Problem, dass immer wieder Vorladungen zu Impfungen erfolgen oder beim Arzt darüber
diskutiert wird. Daher haben wir gleichzeitig eine Anfrage auf eine Art Befreiungsbescheinigung für weitere Impfungen für beide Gruppen gestellt. Denn mit dem Masernschutzgesetz sind auch
Impfgeschädigte nicht ausgenommen, sofern keine medizinische Befreiung vorliegt und Ärzte stellen diese eben nicht aus. Ebenso sind Geschwister und Familienangehörige davon betroffen. Haben
Kinder/Erwachsene aber schon auf vorherige Impfungen reagiert, so kann mit jeder weiteren Impfung ein erneuter Schaden auftreten oder bestehende verschlimmert werden. Da sich weder Gesundheitsamt
noch Landesamt dieser Anfrage zuständig fühlten, bot es sich an, dies zusätzlich mit anzufragen.
Sobald von der Landes- oder Bundesebene Antwortschreiben eingehen, werden wir diese hier veröffentlichen.