Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

Selbsthilfe impfgeschädigter Personen

und ihrer Familien

Sie vermuten einen Impfschaden? Was nun?

Erste Schritte bei Verdacht auf Impfschaden

1. Melden Sie Ihren Verdacht dem impfenden Arzt, dem zuständigen Gesundheitsamt und/oder dem Landesversorgungsamtes Ihres Bundeslandes. Diesem ist bereits Genüge getan, sofern Sie an entsprechende Stellen schriftlich mitteilen, dass Sie einen Impfschaden vermuten und diesen überprüfen lassen möchten.

2. Schreiben Sie alle Reaktionen auf, die Sie im Zusammenhang einer Impfung sehen.

3. Sichern Sie Ihr Impfbuch/-Pass, eventuelle Arztbriefe, Krankenhausberichte.

4. Sofern Sie Zeugen für Reaktionen haben, sollen diese ihre Beobachtungen auch aufschreiben.

5. Führen Sie Tagebuch. Alles was nicht wie immer ist, könnte wichtig sein. Wichtig ist immer der zeitliche Zusammenhang.

6. Optional: Melden Sie die unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) zusätzlich dem Paul-Ehrlich-Institut. Online verfügbar unter:

https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/nebenwirkungsmeldung-verbraucher-inhalt.html;jsessionid=95A8685AB41CC3C5B687F76E7D5A2EF4.intranet222

 

Die folgenden Punkte werden dort abgefragt:

  • Welche Impfung wurde verabreicht? (Impfbuch)
  • Wann wurde geimpft? (Impfbuch)
  • Wann traten unerwünschte Nebenwirkungen, die über das übliche Maß hinausgehen, auf?
  • Welche Diagnosen wurden gestellt bzw. welche Ausschlüsse gibt es?
  • Welche bleibende Schädigung/Einschränkung besteht weiter? (Impfschaden ist es erst nach sechs Monaten).

Wichtig: Kontaktieren Sie uns vor Antragstellung

Denn ein falsch beantragter Impfschaden zieht sich durch und könnte letztlich zur Ablehnung der Anerkennung des Impfschadens.

Sie haben Fragen? Sie benötigen Hilfe?

Unsere ehrenamtlichen Ansprechpartner unterstützen Sie im Rahmen der Selbsthilfe:

  • bei Ihrer Entscheidungsfindung zum Thema Impfen
  • sowie bei Anträgen oder Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens.

Hinweis:

Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.

 

Ebenfalls nehmen wir Abstand von den Inhalten der von uns bereit gestellten Informationen wie Links, Literatur usw. Die Betreiber/Autoren sind für deren Inhalte und die Veröffentlichung selbst verantwortlich.

 

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