Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

Selbsthilfe impfgeschädigter Personen

und ihrer Familien

Gerichtsurteile

Begleitung Schulweg

 

Am 13.03.2017 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Krankenkasse schwerbehinderten Schülern eine Begleitung auf dem Schulweg finanzieren muss, obwohl es sich im eigentlichen Sinne um Leistungen der Sozialhilfe handelt. Im vorliegenden Fall klagte die Mutter eines Schülers gegen die Krankenkasse, nachdem der Kreis nicht zahlen wollte.

 

Nachzulesen ist das komplette Urteil unter dem Aktenzeichen L 4 KR 65/17 B ER.

 

Kündigung wegen Krankheit

 

In einem anderen Urteil vom 10.01.2017 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz klagte ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte wegen längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit die Kündigung ausgesprochen. Das Gericht hat befunden, dass die Kündigung unverhältnismäßig und unwirksam ist, da der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hat.

 

Das komplette Urteil ist unter dem Aktenzeichen 8 Sa 359/16 einzusehen.

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Unsere ehrenamtlichen Ansprechpartner unterstützen Sie im Rahmen der Selbsthilfe:

  • bei Ihrer Entscheidungsfindung zum Thema Impfen
  • sowie bei Anträgen oder Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens.

Hinweis:

Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.

 

Ebenfalls nehmen wir Abstand von den Inhalten der von uns bereit gestellten Informationen wie Links, Literatur usw. Die Betreiber/Autoren sind für deren Inhalte und die Veröffentlichung selbst verantwortlich.

 

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