Bundesverein Impfgeschädigter e.V.
Selbsthilfe impfgeschädigter Personen
und ihrer Familien
Selbsthilfe impfgeschädigter Personen
und ihrer Familien
Begleitung Schulweg
Am 13.03.2017 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Krankenkasse schwerbehinderten Schülern eine Begleitung auf dem Schulweg finanzieren muss, obwohl es sich im eigentlichen Sinne um Leistungen der Sozialhilfe handelt. Im vorliegenden Fall klagte die Mutter eines Schülers gegen die Krankenkasse, nachdem der Kreis nicht zahlen wollte.
Nachzulesen ist das komplette Urteil unter dem Aktenzeichen L 4 KR 65/17 B ER.
Kündigung wegen Krankheit
In einem anderen Urteil vom 10.01.2017 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz klagte ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte wegen längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit die Kündigung ausgesprochen. Das Gericht hat befunden, dass die Kündigung unverhältnismäßig und unwirksam ist, da der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hat.
Das komplette Urteil ist unter dem Aktenzeichen 8 Sa 359/16 einzusehen.
Hinweis:
Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.
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