Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

Selbsthilfe impfgeschädigter Personen

und ihrer Familien

Erfahrungsbericht 2

5-fach Impfung mit 6 Monaten, Epilepsie, anerkannter Impfschaden

 

 

Unsere Geschichte beginnt wie fast alle Geschichten. Man hört wie gut das Impfen ist, es ist sozial erwünscht, man kennt nichts anderes, alle tun es.

 

Unser erstes Kind wurde bereits geimpft. 1996 waren es noch nicht so viele wie es heute gibt. Außer, dass er sehr infektanfällig war steckte er es insgesamt gut weg. Später bekam er Mumps trotz Impfung. Ein sogenannter Impfversager.

 

Unser zweites Kind (geb. 1998) wurde erst mit einem halben Jahr geimpft. Bis auf 3-Monats-Koliken, war sie ein völlig normales, gesundes, fröhliches Baby gewesen. Nach der 5-fach Impfung (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten azellulär, Hip und Polio) fing sie an zu erbrechen (eine Woche), schlief ganz viel und am zweiten Tag nach der Impfung fing sie an mit Zuckungen. Dass dies bereits Vorboten einer Epilepsie waren, wußten wir damals nicht. Selbst die Ärztin, die die zweite Impfung verabreichte, sah die Zuckungen, deutete dies wie wir als Schreckhaftigkeit. Zu dem Zeitpunkt schlief sie bereits 16 Stunden am Tag.

 

Nach der 2. Impfung hat sie wieder eine Woche erbrochen, die Zuckungen waren bis zu diesem Zeitpunkt geblieben, Fieber hatte sie bis dahin nicht gehabt. Danach war sie war fast nur noch am schlafen und bekam am 13. Tag nach der 2. Impfung ihren ersten Grand Mal. Im Krankenhaus wurde gleich gefragt, ob sie eine Impfung erhalten hätte, worauf ich von der 2. Impfung berichtete. Sie meinten nur 13 Tage her, hätte damit nichts zu tun. Weiteres wurde nicht gefragt und wir wurden mit ihr und der Diagnose Gelegenheitskrampf nach Hause geschickt. 10 Tage später begann eine ganze Serie von Grand Mal Anfällen. Wir haben sie in ein anderes Krankenhaus gebracht. Hier fragten wir gleich, ob das mit der Impfung zusammenhängt. Wiederum Verneinung seitens der Ärzte. Aber man könne ja eine Antikörperbestimmung machen und ablesen, ob sich da was zeigen würde. Das Labor markierte den Keuchhustenanteil als viel zu hoch an, entweder eine Frischansteckung oder eine Kreuzreaktion. Keuchhusten hatte sie allerdings nie gehabt. Wurde als Zufall abgetan. 

 

Durch die Epilepsie sei sie besonders gefährdet und man müsse nun strikt nach Plan weiter impfen. Mit schweren Herzen ließen wir das machen. Ein fataler Fehler. 

Es wurde der alte Ganzkeim-Keuchhusten-Impfstoff benutzt und nach einer Temperatur von 38° Grad 16 Stunden später, bekam sie einen Anfall von 73 Minuten. Der herbeigerufene Hausarzt sagte noch: "ich hätte auf mein Bauchgefühl hören sollen." Wir waren nur noch froh, als der Anfall aufhörte. War ihre Entwicklung vorher schon stehen geblieben, so fing sie danach an rückläufig zu werden. Die ersten Worte konnte sie nicht mehr aussprechen, sie hatte sich hochgezogen, auch das blieb aus. Selbst an der Hand laufen endet im ständigen Einknicken der Beine. Nach einem MRT war von einer Demyelinisierung der Nerven und von einer beginnenden Hippocampussklerose die Rede. Trotz schnellem Hochdosieren mehrerer Medikamente blieben die Anfälle und zeigten sich in bis zu 8 Arten. Nach diesem langen Anfall, bei dem die Ärzte zuerst bestätigten, dass die Impfung schuld dran wäre, zwei Stunden später das Gegenteil behaupteten, glaubten wir das Ganze nicht mehr. 

 

Im Internet fanden wir zig Einträge mit Impfungen und Nebenwirkungen, auch Impfschäden. Wir kontaktierten Prof. Dr. Buchwald, ein anerkannter Impfschadens-gutachter, der uns bestätigte, es wäre ein klassischer Impfschaden nach Keuchhusten und wir sollten Antrag beim Versorgungsamt stellen. Wir recherchierten überall und wurden auch in einem Buch für Epilepsieformen fündig, in dem Prof. Dr. Doose genau den Hergang beschrieb nach Keuchhustenimpfung mit eben der diagnostizierten Hippocampussklerose. So bauten wir die Klage auf. 

 

Insgesamt wurden vier Gutachten vom Gericht angeordnet: Prof. Dr. K. negativ (wollte seiner ehemaligen Klinik nicht in den Rücken fallen, dritte Impfung Impfschaden aber Epilepsie bereits vorher, andere Reaktionen vorher nicht akzeptiert von ihm), Prof. Dr. B. 100 % positiv (hatte zu wenig Quellen als Begründung), Prof. Dr. Br. 50 % auf die dritte Impfung als eigener Impfschaden (zuvor 30 %, erhöhte nach erneuter Stellungnahme), Prof. Dr. D. wieder 100% danach wurde von Seiten des Versorgungs-amtes der Impfschaden nach 11 Jahren in einem Vergleich anerkannt.

 

In der weiteren Geschichte hatte unsere Tochter zwar weniger Anfälle, bekam aber kurz nach ihrem 5. Geburtstag einen Status von über einer Stunde, nach dem sie ins Koma fiel. War sie vorher in manchen sozialpädagogischen Befunden bis zu 1,5 Jahre rückläufig (kurz vorher baute sie gut auf, fing an zu sprechen, verstand alles) so war sie nach dem Koma auf dem Stand eines neugeborenen Säuglings als wäre alles was sie je gelernt hatte gelöscht worden.

 

Über Jahre hinweg mußten wir immer wieder alle Therapien ausschöpfen, damit sie zumindest den Kopf halten konnte, Blickkontakt herstellte, ja selbst das Schlucken musste sie neu lernen. Zwar kann sie sich um ihre eigene Achse drehen, Arme und Beine bewegen, aber sie hält außer unserer Hand und ganz wenigen kleinen Dingen nichts selbständig in der Hand, kann nicht sitzen, reden, laufen oder stehen. Sie wird teilweise noch per Magensonde sondiert, teilweise kann sie grobstückige Nahrung auch oral wieder zu sich nehmen. Selbständig Trinken klappt bis heute nicht. Sie wird immer auf fremde Hilfe angewiesen sein. Nach Jahren intensiven Trainings ist sie zumindest wieder ein fröhliches Kind geworden. Sie versteht was um sie herum passiert und nimmt auch Blickkontakt auf. 

 

Mit dem Geld der Entschädigung versuchen wir ihr ein so angenehmes Leben wie möglich zu gestalten. Dass es vielen anderen auch so geht, haben wir in diversen Gruppen und Foren erfahren können. Unsere Erfahrungen geben wir daher nun weiter und helfen anderen bei ihrer Anerkennung des Impfschadens.  

Sie haben Fragen? Sie benötigen Hilfe?

Unsere ehrenamtlichen Ansprechpartner unterstützen Sie im Rahmen der Selbsthilfe:

  • bei Ihrer Entscheidungsfindung zum Thema Impfen
  • sowie bei Anträgen oder Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens.

Hinweis:

Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.

 

Ebenfalls nehmen wir Abstand von den Inhalten der von uns bereit gestellten Informationen wie Links, Literatur usw. Die Betreiber/Autoren sind für deren Inhalte und die Veröffentlichung selbst verantwortlich.

 

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