Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

Selbsthilfe impfgeschädigter Personen

und ihrer Familien

Erfahrungsbericht 1

Nach Impfung im 4. Lebensmonat war Kleinkind L. gelähmt.

Die Eltern klagen gegen Behörde.

 

Die Ärzte stehen vor einem medizinischen Rätsel: Nicht nur weil diese Diagnose laut verschiedenen Statistiken bei 100.000 bis zu einer Million Impfungen höchsten einmal gestellt wird. Die Krankheit ist zudem bis heute kaum nachweisbar und gilt als Ausnahme. L. ist eine solche Ausnahme. Eine einzige Spritze sollte ihr Leben dramatisch verändern. Seit einer Keuchhusten-Impfung ist das vierjährige Mädchen geistig und körperlich schwerstbehindert.

 

Hilflos wie ein Säugling liegt das Kleinkind auf einer Decke. Bis heute kann L. weder richtig stehen noch laufen oder sprechen, essen, schlucken....

Die Lebenssituation begann vier Monate nach der Geburt im April 1995.

Nach einer offiziellen Empfehlung ließen die Eltern ihre bis dahin kerngesunde Tochter beim Kinderarzt gegen Keuchhusten impfen. Er riet uns, bei eventuell auftretendem Fieber L. ein Zäpfchen zu geben. Das war alles. Über Risiken hat er uns nie aufgeklärt erinnern sich die Eltern.

 

Einige Stunden nach der Impfung bekam L. hohes Fieber. Wir haben versucht, es mit dem Zäpfchen zu senken – vergeblich. Am zweiten Tag traten auch noch Krämpfe auf.“ Die Eltern suchten den Kinderarzt auf.

Der riet ihnen, mit L. in eine Klinik zu gehen. Doch erst auf Umwege gelangten sie zum Spezialisten, Professor Hartmut Siemes, Chefarzt und Kinderneurologe am Rittberg-Krankenhaus. Nach zahlreichen Untersuchungen eröffnete er den Eltern die Wahrheit: L. ist körperlich und geistig behindert.

 

In ihrer Not wandten sich die Eltern an das Versorgungsamt. Denn in einem Merkblatt des Gesundheitsamtes heißt es wörtlich: „Die Schutzimpfung gegen Keuch-husten ist eine öffentlich empfohlene Impfung. Das bedeutet, dass im Fall eines Impfschadens Entschädigungsleistungen nach dem Bundes-seuchengesetz auf Antrag gewährt werden.

Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis sollte ich schnell lernen. So erkannte das Versorgungsamt nach einigen Gutachten zwar die Behinderung des Kindes an, nicht aber die Ursache für die plötzliche Erkrankung und damit auch nicht den Anspruch auf Entschädigung sowie auf eine Rente. Eine Ärztin kam in einem Gutachten ohne die Untersuchung L. zu dem Schluss: Die Epilepsie ist nicht auf einen Impfschaden zurückzuführen.“ Kritischer ordnet der Arzneihersteller Behring die Keuchhusten-Impfung  in seinem jüngsten „Impfcodex“ ein. Bei den Komplikationen werden hier u. a. Krämpfe, Atemstillstand, bleibende Hirnschäden in 0,6 bis 2 Prozent der Fälle und der Tod eingeräumt.

 

Professor Siemes erklärt: Das tragische ist, dass man einen Impfschaden, hervorgerufen durch eine Keuchhusten-Impfung, im Gegensatz zur Polio nur schwer im Blut nachweisen kann. Man kann lediglich zeitliche Zusammenhänge herstellen. In L. Fall war die Impfung sicher Auslöser“.

 

Birgit K., die ihren Beruf aufgeben musste: Ich möchte keine Panik verbreiten, nur andere Eltern wachrütteln, damit sie sich vorher über Risiken informieren.“

Ich klagte gegen das Versorgungsamt. Am 7. September befasst sich das Landgericht mit dem Fall.

 

In erster Instanz beim Sozialgericht, erkannten die Richter den Impfschaden an.

Dagegen – ganz klar – legte dass Versorgungsamt Berlin Widerspruch ein.

Deren Gutachter äußerte sich: Es gibt keine Impfschäden.“  Diese Aussage war klar, denn bis zu diesem Zeitpunkt musste kein Arzt der impfte, Komplikationen dem Robert Koch Institut (RKI) melden.

Also gab es somit keine Beweise! Bei dem langen Klage-Weg wurde der Spreu vom Weizen getrennt, was ggf. in einem Termin zur Erörterung des Sachverhaltes stattfinden könnte/müsste!

Im Jahr 2006 kam es vor dem Landessozialgericht zur Anerkennung. Die Richter lehnten in dieser Verhandlung eine Revision durch das Versorgungsamt ab! Es war vorbei!

L. erhielt zu Recht die beantragten Leistungen vom Versorgungsamt.

Schleppend und schwer.

 

L. heute 20 Jahre, auf einem Entwicklungsstand eines anderthalb-jährigen Kindes, wird ihr ganzes Leben auf unsere – fremde Hilfe angewiesen  sein.

Meine zwei Enkelkinder sind nicht geimpft. Sie sind 9 und 11 Jahre. Wir besuchen uns sehr oft, jedes mal wenn wir Tschüss sagen, reißt es mir fast das Herz aus der Brust.

Ein sehr, sehr großer Entwicklungsunterschied !!!!!!

Passen Sie gut auf sich und ihre Kinder auf, die Impf-Entscheidung liegt bei Ihnen.

 

MfG

 

Birgit K.

Autor dem Vorstand bekannt

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Unsere ehrenamtlichen Ansprechpartner unterstützen Sie im Rahmen der Selbsthilfe:

  • bei Ihrer Entscheidungsfindung zum Thema Impfen
  • sowie bei Anträgen oder Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens.

Hinweis:

Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt.

 

Ebenfalls nehmen wir Abstand von den Inhalten der von uns bereit gestellten Informationen wie Links, Literatur usw. Die Betreiber/Autoren sind für deren Inhalte und die Veröffentlichung selbst verantwortlich.

 

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